Um ein KFZ zulassen zu können, wird eine KFZ Haftpflicht benötigt. Diese Versicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Der Fahrzeughalter ist nach § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) verpflichtet eine KFZ-Haftpflicht abzuschließen. Eine Möglichkeit ist der Abschluss dieser Versicherung über die Barmenia Direkt Autoversicherung.
Gesetzlich geregelt sind auch Mindestdeckungssummen nach § 4 PflVG. Die Deckungssumme ist die maximale Entschädigungsleistung.
Aktuelle gesetzliche Mindestdeckungssummen sind:
- Personenschaden 7,5 Mio. Euro,
- Sachschaden 1,22 Mio. Euro,
- Vermögensschaden 50.000 Euro.
Aktuelle Deckungssummen sind:
- 50 oder 100 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden (Barmenia 100 Mio.),
- Limitierung der Leistung bei Personenschaden auf 8 bis 15 Mio. Euro (Barmenia 15 Mio.).
Es gibt noch weitere Autoversicherungsarten, die jedoch nicht gesetzlich verbindlich sind.
Welche Arten der Autoversicherungen gibt es?
Es gibt weiter verschieden Versicherungsarten für KFZ:
- die Vollkasko Versicherung
- die Teilkasko Versicherung
- die Insassen Unfall Versicherung
- der KFZ Schutzbrief
- die Verkehrs-Rechtschutz Versicherung
Was deckt die Autoversicherung ab?
Die KFZ-Haftpflicht deckt alle Schäden ab, die der Fahrer des versicherten Fahrzeugs infolge eines schuldhaft verursachten Unfalls hervorgerufen hat. Weiterhin müssen auch alle verursachten Schäden übernommen werden, die aus der Betriebsgefahr des KFZ ausgehen, die unverschuldete Gefährdungshaftung.
Die KFZ Haftpflicht muss gegenüber einem Geschädigten, im Rahmen der Deckungssummen, immer leisten. Eine Ausnahme besteht bei einer vorsätzlichen Schadensbegehung. Der Versicherer ist hier leistungsfrei. Bei Trunkenheitsfahrten, Fahrerflucht oder unbefugter Benutzer kann der Fahrer je Fall bis zu 5.000 Euro in Regress genommen werden.
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung greift bei Fällen des Rechtsstreits:
- um Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall,
- mit einer Kfz-Werkstatt, z.B. bei Falschreparatur, Abrechnungsfehler,
- mit der Kfz-Steuerbehörde, Falschberechnung der Steuer,
- im Ordnungswidrigkeitenrecht, falsch Parken, Bußgelder o.ä.,
- in Strafverfahren bei Verkehrsrechtsfällen.
Die Barmenia hat keine eigene Verkehrsrechtsschutzversicherung, sondern arbeitet hier mit der Roland Versicherung zusammen.
Nachteile
Der Versicherte muss abwägen, welche Versicherung ist für ihn persönlich ratsam und nützlich. Gilt natürlich nicht für die Haftpflicht, da diese eine Pflichtversicherung ist. Die Insassenversicherung ist eine relativ unbrauchbare Versicherung. Ihre Leistungen werden größtenteils auch über Leistungen anderer Versicherungen abgedeckt. Ein wirklicher Mehrwert liegt nicht vor. Wenn Sie mehr erfahren wollen, wechseln Sie zu unserer Website und holen Sie sich dort noch mehr Informationen über alle Versicherungen ein.